Doppelte Zollzahlung vermeiden bei Ersatzprodukt

Informationen von DHL:


Wir möchten Sie informieren, dass Austauschwaren unter Garantie, also mit Rücksendung der alten, auszutauschenden Ware an den Versender bei der Einfuhr abgabefrei importiert werden können wenn die Sendung entsprechend deklariert wurde.

 

Garantieersatzwaren, also ohne Rücksendung der zu ersetzenden Waren sind hingegen mehrwertsteuerpflichtig.

 

Gemäss Zollgesetz Art. 18 die Zollanmeldung massgebend für die Verzollung. Auf den Unterlagen der zweiten Lieferung [in einem konkreten historischen Fall] wurden [fehlerhafterweise von Anabrid] keine Angaben zu einem Austausch, einer Rücksendung gemacht weshalb nicht abgabefrei verzollt werden konnte.

 

Leider kommt in diesem Fall ein Gesuch an den Zoll um Rückerstattung der Einfuhrabgaben mit Beweisen [in diesem obigen Fall] nicht in Frage da der Zoll für die Behandlung eines solchen Gesuchs gemäss der Gebührenverordnung der Zollverwaltung eine Gebühr von mind. CHF 44.00 erhebt. Diese Gebühr wäre in Ihrem Fall höher als die Rückerstattung der Einfuhrabgaben ausmachen würde.

 

Die Rechnung bleibt aus diesem Grund bestehen und muss beglichen werden. Beim DHL Produkt «Deutsche Postpakete International/Weltpaket» ist es nicht möglich die Abrechnung ins Ausland zu versenden.

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